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2413
Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
134,64€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
309,67€Höchstsatz ×3,5
471,24€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2407 Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst - gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln - und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
- 2408 Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla
- 2410 Operation eines Mammatumors
- 2411 Absetzen einer Brustdrüse
- 2412 Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur
- 2417 Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle
Diese Ziffern sind neben 2413 nicht berechnungsfähig.