Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2418
Replantation einer verpflanzten Mamille
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
46,63€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
107,25€Höchstsatz ×3,5
163,21€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2383 Vollhauttransplantation - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -
- 2414 Reduktionsplastik der Mamma
- 2415 Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
- 2416 Aufbauplastik nach Mammaamputation - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
- 2417 Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle
Diese Ziffern sind neben 2418 nicht berechnungsfähig.