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2416
Aufbauplastik nach Mammaamputation - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
174,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
402,18€Höchstsatz ×3,5
612,01€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2381 Einfache Hautlappenplastik
- 2382 Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
- 2415 Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
- 2417 Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle
- 2418 Replantation einer verpflanzten Mamille
- 2420 Implantation oder operativer Austausch einer Mammaprothese, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 2416 nicht berechnungsfähig.