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2420
Implantation oder operativer Austausch einer Mammaprothese, als selbständige Leistung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,12€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
147,48€Höchstsatz ×3,5
224,42€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2415 Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
- 2416 Aufbauplastik nach Mammaamputation - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
Diese Ziffern sind neben 2420 nicht berechnungsfähig.