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2043
Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
84,52€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
194,40€Höchstsatz ×3,5
295,82€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2032 Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
- 2044 Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie
- 2067 Operation einer Hand- oder Fußmissbildung (gleichzeitig an Knochen, Sehnen und/oder Bändern)
- 2250 Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder Probeausmeißelung aus einem Knochen
- 2260 Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens - einschließlich Osteosynthese -
- 2383 Vollhauttransplantation - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -
Diese Ziffern sind neben 2043 nicht berechnungsfähig.