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2043

Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
84,52€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
194,40€
Höchstsatz ×3,5
295,82€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 2032 Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
  • 2044 Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie
  • 2067 Operation einer Hand- oder Fußmissbildung (gleichzeitig an Knochen, Sehnen und/oder Bändern)
  • 2250 Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder Probeausmeißelung aus einem Knochen
  • 2260 Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens - einschließlich Osteosynthese -
  • 2383 Vollhauttransplantation - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -

Diese Ziffern sind neben 2043 nicht berechnungsfähig.

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