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2067
Operation einer Hand- oder Fußmissbildung (gleichzeitig an Knochen, Sehnen und/oder Bändern)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
96,76€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
222,55€Höchstsatz ×3,5
338,66€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2041 Operative Beseitigung einer Schnürfurche an einem Finger mit Z-Plastik
- 2042 Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung
- 2043 Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie
- 2044 Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie
- 2045 Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk
- 2071 Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat
Diese Ziffern sind neben 2067 nicht berechnungsfähig.