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2066

Eröffnung der Hohlhandphlegmone

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
26,23€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
60,33€
Höchstsatz ×3,5
91,81€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 2427 Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) - auch mit Drainage(n) -
  • 2428 Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels
  • 2429 Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling)
  • 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
  • 2431 Eröffnung eines Karbunkels - auch mit Exzision -
  • 2432 Eröffnung einer Phlegmone

Diese Ziffern sind neben 2066 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2065 Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung Nächste Ziffer 2067 Operation einer Hand- oder Fußmissbildung (gleichzeitig an Knochen, Sehnen und/oder Bändern)
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