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2432
Eröffnung einer Phlegmone
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
27,57€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
63,41€Höchstsatz ×3,5
96,50€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 1292 Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone
- 1509 Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone
- 1511 Eröffnung eines Zungenabszesses
- 2008 Wund- oder Fistelspaltung
- 2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
- 2066 Eröffnung der Hohlhandphlegmone
- 2427 Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) - auch mit Drainage(n) -
- 2979 Operative Entfernung eines Pleuraempyems - gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en) -
Diese Ziffern sind neben 2432 nicht berechnungsfähig.