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2979
Operative Entfernung eines Pleuraempyems - gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en) -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
- 2432 Eröffnung einer Phlegmone
- 2950 Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung
- 2951 Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung
- 2970 Anlage einer Pleuradrainage (z.B. Bülau'sche Heberdrainage)
- 2971 Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage - gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln
Diese Ziffern sind neben 2979 nicht berechnungsfähig.