Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2977

Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
43,07€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
99,06€
Höchstsatz ×3,5
150,75€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.