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2008

Wund- oder Fistelspaltung

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
5,25€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
12,08€
Höchstsatz ×3,5
18,38€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

  • 2009 Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
  • 2010 Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
  • 2427 Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) - auch mit Drainage(n) -
  • 2428 Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels
  • 2429 Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling)
  • 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
  • 2431 Eröffnung eines Karbunkels - auch mit Exzision -
  • 2432 Eröffnung einer Phlegmone

Diese Ziffern sind neben 2008 nicht berechnungsfähig.

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