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2042
Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,12€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
147,48€Höchstsatz ×3,5
224,42€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2067 Operation einer Hand- oder Fußmissbildung (gleichzeitig an Knochen, Sehnen und/oder Bändern)
- 2381 Einfache Hautlappenplastik
Diese Ziffern sind neben 2042 nicht berechnungsfähig.