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2886
Entfernung einer großen Blutadergeschwulst
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
161,46€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
371,36€Höchstsatz ×3,5
565,11€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2404 Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
- 2407 Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst - gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln - und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
- 2440 Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
- 2885 Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst
Diese Ziffern sind neben 2886 nicht berechnungsfähig.