Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2571

Operation einer Missbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina oder Verschluss einer Myelomeningozele beim Neugeborenen oder Operation einer Meningozele

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
154,46€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
355,26€
Höchstsatz ×3,5
540,61€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.