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1551
Operative Versorgung einer Trümmerverletzung des Kehlkopfes und/oder der Trachea - gegebenenfalls mit Haut- und/oder Schleimhautplastik, auch mit Sternotomie -
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
174,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
402,18€Höchstsatz ×3,5
612,01€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde
- 2381 Einfache Hautlappenplastik
- 2382 Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
- 2751 Tracheotomie
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 1551 nicht berechnungsfähig.