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2000

Erstversorgung einer kleinen Wunde

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
4,08€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
9,38€
Höchstsatz ×3,5
14,28€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (9)

  • 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
  • 1551 Operative Versorgung einer Trümmerverletzung des Kehlkopfes und/oder der Trachea - gegebenenfalls mit Haut- und/oder Schleimhautplastik, auch mit Sternotomie -
  • 2001 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
  • 2002 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
  • 2003 Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
  • 2006 Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -
  • 2033 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
  • 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
  • 3219 Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses

Diese Ziffern sind neben 2000 nicht berechnungsfähig.

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