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2006
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
3,67€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
8,44€Höchstsatz ×3,5
12,85€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde
- 2003 Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
- 2065 Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
- 3219 Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses
Diese Ziffern sind neben 2006 nicht berechnungsfähig.