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2033
Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
3,32€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
7,64€Höchstsatz ×3,5
11,62€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde
- 2001 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
- 2002 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2003 Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
- 2004 Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
- 2005 Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2030 Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie - gegebenenfalls einschließlich Extraktion eines Finger- oder Zehennagels -
- 2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
- 2034 Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel
- 2035 Plastische Operation am Nagelwall eines Fingers oder einer Zehe - auch mit Defektdeckung -
Diese Ziffern sind neben 2033 nicht berechnungsfähig.