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2035
Plastische Operation am Nagelwall eines Fingers oder einer Zehe - auch mit Defektdeckung -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
10,49€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
24,13€Höchstsatz ×3,5
36,72€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2030 Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie - gegebenenfalls einschließlich Extraktion eines Finger- oder Zehennagels -
- 2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
- 2033 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
- 2034 Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel
Diese Ziffern sind neben 2035 nicht berechnungsfähig.