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2592
Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, als selbständige Leistung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
104,92€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
241,32€Höchstsatz ×3,5
367,22€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2583 Neurolyse, als selbständige Leistung
- 2584 Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
- 2593 Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 2592 nicht berechnungsfähig.