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2238
Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 - einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
188,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
433,02€Höchstsatz ×3,5
658,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (11)
- 2102 Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder eines Wirbelgelenks
- 2231 Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks
- 2232 Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks
- 2236 Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation - einschließlich Rekonstruktion des Kapselbandapparates -
- 2237 Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation mit Rekonstruktion des Kopfes und/oder der Hüftpfanne - einschließlich Osteosynthese und Rekonstruktion des Kapselbandapparates -
- 2325 Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins - einschließlich Nagelung und/oder Drahtung -
- 2583 Neurolyse, als selbständige Leistung
- 2584 Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
- 2586 End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung - einschließlich Wundversorgung -
- 2587 Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven
- 2588 Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats
Diese Ziffern sind neben 2238 nicht berechnungsfähig.