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2239

Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
86,27€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€
Höchstsatz ×3,5
301,95€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 2231 Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks
  • 2232 Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks
  • 2233 Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks
  • 2234 Stellungsänderung oder zweite und folgende einrenkende Behandlung im Verlauf der Therapie nach Nummer 2233
  • 2240 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik - auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie -
  • 2241 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie und/oder Umstellungsosteotomie einschließlich Osteosynthese

Diese Ziffern sind neben 2239 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2238 Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 - einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben - Nächste Ziffer 2240 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik - auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie -
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