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2233
Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
32,06€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
73,74€Höchstsatz ×3,5
112,21€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2165 Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation -
- 2231 Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks
- 2232 Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks
- 2239 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation
- 2240 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik - auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie -
- 2241 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie und/oder Umstellungsosteotomie einschließlich Osteosynthese
Diese Ziffern sind neben 2233 nicht berechnungsfähig.