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2233

Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
32,06€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
73,74€
Höchstsatz ×3,5
112,21€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 2165 Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation -
  • 2231 Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks
  • 2232 Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks
  • 2239 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation
  • 2240 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik - auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie -
  • 2241 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie und/oder Umstellungsosteotomie einschließlich Osteosynthese

Diese Ziffern sind neben 2233 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2232 Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks Nächste Ziffer 2234 Stellungsänderung oder zweite und folgende einrenkende Behandlung im Verlauf der Therapie nach Nummer 2233
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