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2165
Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
349,72€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
804,36€Höchstsatz ×3,5
1224,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 2148 Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie - auch Pfannendachplastik
- 2149 Ersatz eines Hüftkopfes oder einer Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate
- 2150 Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne
- 2151 Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
- 2152 Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
- 2153 Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)
- 2158 Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
- 2232 Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks
- 2233 Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks
Diese Ziffern sind neben 2165 nicht berechnungsfähig.