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2158
Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
21,57€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
49,61€Höchstsatz ×3,5
75,50€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 2072 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
- 2105 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks
- 2110 Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk
- 2120 Denervation eines Finger- oder Zehengelenks
- 2134 Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
- 2165 Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation -
- 3146 Kardiaresektion
Diese Ziffern sind neben 2158 nicht berechnungsfähig.