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2158

Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
21,57€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
49,61€
Höchstsatz ×3,5
75,50€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (9)

  • 2072 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
  • 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
  • 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2105 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2110 Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk
  • 2120 Denervation eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2134 Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2165 Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation -
  • 3146 Kardiaresektion

Diese Ziffern sind neben 2158 nicht berechnungsfähig.

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