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2110
Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,72€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
100,56€Höchstsatz ×3,5
153,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
- 2122 Resektion eines Finger- oder Zehengelenks
- 2130 Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks
- 2134 Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
- 2140 Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
- 2158 Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
- 2297 Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296
Diese Ziffern sind neben 2110 nicht berechnungsfähig.