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2110

Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
43,72€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
100,56€
Höchstsatz ×3,5
153,02€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

  • 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2122 Resektion eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2130 Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2134 Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2140 Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
  • 2158 Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
  • 2297 Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296

Diese Ziffern sind neben 2110 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2106 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose Nächste Ziffer 2111 Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk
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