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2100
Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
16,20€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
37,26€Höchstsatz ×3,5
56,70€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 2105 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks
- 2110 Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk
- 2118 Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk
- 2130 Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks
- 2134 Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
- 2140 Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
- 2158 Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
- 2170 Amputation eines Fingers oder einer Zehe oder eines Finger- oder Zehengliedteils - einschließlich plastischer Deckung -
- 2171 Amputation eines Fingerstrahles in der Mittelhand oder eines Zehenstrahles im Mittelfuß oder Amputation nach Pirogow oder Gritti - einschließlich plastischer Deckung -
Diese Ziffern sind neben 2100 nicht berechnungsfähig.