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2105

Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
32,06€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
73,74€
Höchstsatz ×3,5
112,21€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

  • 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
  • 2074 Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
  • 2075 Sehnenverkürzung oder -raffung
  • 2076 Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung
  • 2083 Freie Sehnentransplantation
  • 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2140 Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
  • 2158 Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe

Diese Ziffern sind neben 2105 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern) Nächste Ziffer 2106 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose
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