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2105
Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
32,06€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
73,74€Höchstsatz ×3,5
112,21€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 2074 Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
- 2075 Sehnenverkürzung oder -raffung
- 2076 Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung
- 2083 Freie Sehnentransplantation
- 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
- 2140 Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
- 2158 Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
Diese Ziffern sind neben 2105 nicht berechnungsfähig.