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2083

Freie Sehnentransplantation

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
96,17€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
221,19€
Höchstsatz ×3,5
336,60€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (5)

  • 2074 Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
  • 2103 Muskelentspannungsoperation am Hüftgelenk - gegebenenfalls einschließlich Abtragung oder Verpflanzung von Sehnenansatzstellen am Knochen -
  • 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
  • 2105 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks
  • 2106 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose

Diese Ziffern sind neben 2083 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2082 Operative Herstellung eines Sehnenbettes einschließlich einer alloplastischen Einlage an der Hand - Nächste Ziffer 2084 Sehnenscheidenstenosenoperation - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision -
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