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2083
Freie Sehnentransplantation
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
96,17€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
221,19€Höchstsatz ×3,5
336,60€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2074 Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
- 2103 Muskelentspannungsoperation am Hüftgelenk - gegebenenfalls einschließlich Abtragung oder Verpflanzung von Sehnenansatzstellen am Knochen -
- 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
- 2105 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks
- 2106 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose
Diese Ziffern sind neben 2083 nicht berechnungsfähig.