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Operative Herstellung eines Sehnenbettes einschließlich einer alloplastischen Einlage an der Hand -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
96,17€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
221,19€Höchstsatz ×3,5
336,60€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.