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2106
Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 2074 Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
- 2075 Sehnenverkürzung oder -raffung
- 2076 Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung
- 2083 Freie Sehnentransplantation
- 2101 Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- 2142 Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
- 2159 Exartikulation einer Hand oder eines Fußes
Diese Ziffern sind neben 2106 nicht berechnungsfähig.