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2142
Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
157,38€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
361,97€Höchstsatz ×3,5
550,83€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 2072 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 2101 Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- 2106 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose
- 2111 Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk
- 2121 Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks
- 2135 Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
Diese Ziffern sind neben 2142 nicht berechnungsfähig.