GOÄdirekt ← Startseite
HandbuchBlog
Anmelden Gespräch vereinbaren
Gespräch vereinbaren
Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2142

Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
157,38€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
361,97€
Höchstsatz ×3,5
550,83€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

  • 2072 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
  • 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
  • 2101 Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
  • 2106 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose
  • 2111 Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk
  • 2121 Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks
  • 2135 Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks

Diese Ziffern sind neben 2142 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2141 Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese Nächste Ziffer 2143 Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
GOÄ-Direkt GOÄdirekt
GOÄ-Direkt

Navigation

  • Datenschutz & Sicherheit
  • Handbuch
  • Blog

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsrecht

© 2026 GOÄ-Direkt. Alle Rechte vorbehalten.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. So können wir unser Angebot laufend verbessern. Sie können alle Cookies akzeptieren oder nur die technisch erforderlichen zulassen. Mehr erfahren