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2111
Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2101 Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- 2123 Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- 2131 Operative Versteifung eines Hand- oder Fußgelenks
- 2135 Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- 2142 Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
- 2159 Exartikulation einer Hand oder eines Fußes
Diese Ziffern sind neben 2111 nicht berechnungsfähig.