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2101
Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
32,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
74,27€Höchstsatz ×3,5
113,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 2106 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose
- 2111 Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk
- 2118 Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk
- 2123 Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- 2131 Operative Versteifung eines Hand- oder Fußgelenks
- 2135 Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- 2142 Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
- 2159 Exartikulation einer Hand oder eines Fußes
- 2172 Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens - einschließlich plastischer Deckung -
Diese Ziffern sind neben 2101 nicht berechnungsfähig.