GOÄdirekt ← Startseite
HandbuchBlog
Anmelden Gespräch vereinbaren
Gespräch vereinbaren
Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2101

Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
32,29€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
74,27€
Höchstsatz ×3,5
113,02€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (9)

  • 2106 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose
  • 2111 Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk
  • 2118 Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk
  • 2123 Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
  • 2131 Operative Versteifung eines Hand- oder Fußgelenks
  • 2135 Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
  • 2142 Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks
  • 2159 Exartikulation einer Hand oder eines Fußes
  • 2172 Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens - einschließlich plastischer Deckung -

Diese Ziffern sind neben 2101 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks Nächste Ziffer 2102 Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder eines Wirbelgelenks
GOÄ-Direkt GOÄdirekt
GOÄ-Direkt

Navigation

  • Datenschutz & Sicherheit
  • Handbuch
  • Blog

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsrecht

© 2026 GOÄ-Direkt. Alle Rechte vorbehalten.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. So können wir unser Angebot laufend verbessern. Sie können alle Cookies akzeptieren oder nur die technisch erforderlichen zulassen. Mehr erfahren