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2131
Operative Versteifung eines Hand- oder Fußgelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
75,77€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
174,27€Höchstsatz ×3,5
265,20€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2101 Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- 2111 Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk
- 2253 Knochenspanentnahme
Diese Ziffern sind neben 2131 nicht berechnungsfähig.