Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2130

Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
37,89€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
87,15€
Höchstsatz ×3,5
132,62€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (2)

Diese Ziffern sind neben 2130 nicht berechnungsfähig.