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2074
Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,12€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
147,48€Höchstsatz ×3,5
224,42€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 2081 Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/ oder plastischer Sehnenoperation - gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils -
- 2083 Freie Sehnentransplantation
- 2103 Muskelentspannungsoperation am Hüftgelenk - gegebenenfalls einschließlich Abtragung oder Verpflanzung von Sehnenansatzstellen am Knochen -
- 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
- 2105 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks
- 2106 Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose
- 2296 Exostosenabmeißelung bei Hallux valgus einschließlich Sehnenverpflanzung
- 2297 Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296
- 2955 Thorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
- 2959 Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
Diese Ziffern sind neben 2074 nicht berechnungsfähig.