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2955
Thorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
291,44€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
670,31€Höchstsatz ×3,5
1020,04€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2074 Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
- 2953 Thorakoplastik
- 2954 Thorakoplastik mit Höhleneröffnung - auch Jalousieplastik -
- 2959 Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 2955 nicht berechnungsfähig.