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2954
Thorakoplastik mit Höhleneröffnung - auch Jalousieplastik -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
269,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
619,37€Höchstsatz ×3,5
942,52€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2953 Thorakoplastik
- 2955 Thorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
- 2959 Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 2954 nicht berechnungsfähig.