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2953
Thorakoplastik
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
183,02€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
420,95€Höchstsatz ×3,5
640,57€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2954 Thorakoplastik mit Höhleneröffnung - auch Jalousieplastik -
- 2955 Thorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
- 2959 Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 2953 nicht berechnungsfähig.