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2296
Exostosenabmeißelung bei Hallux valgus einschließlich Sehnenverpflanzung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
53,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
123,88€Höchstsatz ×3,5
188,51€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 2072 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 2074 Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
- 2075 Sehnenverkürzung oder -raffung
- 2076 Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung
- 2080 Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung
- 2081 Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/ oder plastischer Sehnenoperation - gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils -
- 2295 Exostosenabmeißelung bei Hallux valgus
- 2297 Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296
Diese Ziffern sind neben 2296 nicht berechnungsfähig.