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2093

Spülung bei liegender Drainage

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,91€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,69€
Höchstsatz ×3,5
10,19€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (4)

  • 2015 Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang - gegebenenfalls einschließlich Spülung -
  • 2032 Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
  • 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
  • 2971 Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage - gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln

Diese Ziffern sind neben 2093 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2092 Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers Nächste Ziffer 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
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