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2092
Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,72€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
100,56€Höchstsatz ×3,5
153,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2076 Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung
- 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
Diese Ziffern sind neben 2092 nicht berechnungsfähig.