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2091
Sehnenscheidenradikaloperation(Tendosynovektomie)- gegebenenfalls mit Entfernung von vorspringenden Knochenteilen und Sehnenverlagerung -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
53,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
123,88€Höchstsatz ×3,5
188,51€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2076 Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung
- 2084 Sehnenscheidenstenosenoperation - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision -
- 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
Diese Ziffern sind neben 2091 nicht berechnungsfähig.