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2090
Spülung bei eröffnetem Sehnenscheidenpanaritium, je Sitzung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
3,67€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
8,44€Höchstsatz ×3,5
12,85€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
- 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
Diese Ziffern sind neben 2090 nicht berechnungsfähig.