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2148
Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie - auch Pfannendachplastik
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
122,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
281,52€Höchstsatz ×3,5
428,40€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 2151 Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik)
- 2162 Exartikulation in einem Hüftgelenk
- 2165 Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation -
- 2240 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik - auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie -
- 2241 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie und/oder Umstellungsosteotomie einschließlich Osteosynthese
- 2266 Resektion eines Darmbeinknochens
- 2357 Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation
Diese Ziffern sind neben 2148 nicht berechnungsfähig.