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2357
Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
161,46€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
371,36€Höchstsatz ×3,5
565,11€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2148 Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie - auch Pfannendachplastik
- 2149 Ersatz eines Hüftkopfes oder einer Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate
Diese Ziffern sind neben 2357 nicht berechnungsfähig.