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2240
Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik - auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
161,46€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
371,36€Höchstsatz ×3,5
565,11€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 2148 Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie - auch Pfannendachplastik
- 2149 Ersatz eines Hüftkopfes oder einer Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate
- 2231 Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks
- 2232 Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks
- 2233 Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks
- 2234 Stellungsänderung oder zweite und folgende einrenkende Behandlung im Verlauf der Therapie nach Nummer 2233
- 2239 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation
- 2241 Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie und/oder Umstellungsosteotomie einschließlich Osteosynthese
- 2251 Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese
- 2255 Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
Diese Ziffern sind neben 2240 nicht berechnungsfähig.