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2153
Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
215,66€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
496,02€Höchstsatz ×3,5
754,81€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 2072 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 2102 Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder eines Wirbelgelenks
- 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
- 2112 Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogenoder Kniegelenk
- 2124 Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüftoder Kniegelenks
- 2136 Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
- 2144 Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
- 2160 Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk
- 2165 Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation -
Diese Ziffern sind neben 2153 nicht berechnungsfähig.