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2144

Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
209,83€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
482,61€
Höchstsatz ×3,5
734,41€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

  • 2072 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
  • 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
  • 2102 Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder eines Wirbelgelenks
  • 2104 Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
  • 2112 Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogenoder Kniegelenk
  • 2124 Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüftoder Kniegelenks
  • 2136 Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
  • 2153 Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)

Diese Ziffern sind neben 2144 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2143 Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks Nächste Ziffer 2145 Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
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